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   BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87   

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BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 (https://dejure.org/1987,767)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 (https://dejure.org/1987,767)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 (https://dejure.org/1987,767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) - Beschreibung des Tätigkeitsfeldes eines Krankenhausbauberaters - Begriff des Arbeitsvorganges - Unterstellung weiterer qualifizierter Angestellter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.12.1980 - 4 AZR 852/78

    Ausdrückliche Anordnung - Unterstellung von Angestellten - Willenserklärung des

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87
    I a BAT Fallgruppe 1 b zu vergütende Angestellte den anderen Angestellten gegenüber eine Weisungs- und Aufsichtsbefugnis auszuüben hat (vgl. die Urteile des Senats vom 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, VergO, Anm. 19).

    Dagegen hat der Senat, weil Ausdrücklichkeit tariflich gefordert wird, ein lediglich konkludentes Verhalten des öffentlichen Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung, wie sie offenbar beim Kläger bestanden haben, nicht für ausreichend gehalten (vgl. die Urteile des Senats vom 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 24. Februar 1982- 4 AZR 387/79 - AP Nr. 58 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Anm. 236).

    Wenn die Tarifvertragsparteien eine "ständige Unterstellung" solcher Angestellter fordern, so muß die zuvor rechtlich qualifizierte Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des betreffenden Angestellten auf Dauer bestehen und nicht nur vorübergehend (vgl. die Urteile des Senats vom 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Anm. 19).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Zwar hat der Senat aufgrund des von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen, feststehenden Rechtsbegriffes des Arbeitsvorganges in allen Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Insoweit kann auf die Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden, die der Senat zur Anwendung von § 24 Abs. 1 BAT entwickelt hat (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und BAGE 31, 26, 32 [BAG 19.07.1978 - 4 AZR 31/77] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die Senatsrechtsprechung sowie Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, § 24 Anm. 2).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Zwar hat der Senat aufgrund des von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen, feststehenden Rechtsbegriffes des Arbeitsvorganges in allen Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82

    Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87
    Dagegen hat der Senat, weil Ausdrücklichkeit tariflich gefordert wird, ein lediglich konkludentes Verhalten des öffentlichen Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung, wie sie offenbar beim Kläger bestanden haben, nicht für ausreichend gehalten (vgl. die Urteile des Senats vom 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 24. Februar 1982- 4 AZR 387/79 - AP Nr. 58 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Anm. 236).

    Wenn die Tarifvertragsparteien eine "ständige Unterstellung" solcher Angestellter fordern, so muß die zuvor rechtlich qualifizierte Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des betreffenden Angestellten auf Dauer bestehen und nicht nur vorübergehend (vgl. die Urteile des Senats vom 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Anm. 19).

  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87
    Insoweit kann auf die Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden, die der Senat zur Anwendung von § 24 Abs. 1 BAT entwickelt hat (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und BAGE 31, 26, 32 [BAG 19.07.1978 - 4 AZR 31/77] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die Senatsrechtsprechung sowie Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, § 24 Anm. 2).
  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 816/76

    Kommunaler Verwaltungsdienst - Ablegung der jeweiligen Verwaltungsprüfung -

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87
    Demgemäß erblickt der Senat in Abordnungen und Versetzungen von Angestellten des öffentlichen Dienstes einseitige Handlungen des Arbeitgebers mit rechtsgeschäftlichem Charakter, die in seinem Direktionsrecht wurzeln und durch die die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers einseitig verändert werden sollen (vgl. BAGE 25, 12, 15 = AP Nr. 63 zu §§ 22, 23 BAT, sowie die weiteren Urteile des Senats vom 21. Juni 1978 - 4 AZR 816/76 - AP Nr. 3 zu § 25 BAT und 18. Februar 1981 - 4 AZR 944/78 - AP Nr. 6 zu § 44 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87
    Zwar weist die Revisionserwiderung in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, daß grundsätzlich Geschäftsverteilungspläne für die Vergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes keine Bedeutung haben (vgl. das Urteil des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83

    Eingruppierung: Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87
    Auch insoweit kann auf die entsprechende Rechtsprechung des Senats zu § 24 BAT zurückgegriffen werden (vgl. BAGE 49, 95, 98 = AP Nr. 9 zu § 24 BAT sowie das Urteil des Senats vom 25. März 1981 - 4 AZR 1037/78 - AP Nr. 5 zu § 24 BAT).
  • BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1037/78

    Vorübergehende Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87
    Auch insoweit kann auf die entsprechende Rechtsprechung des Senats zu § 24 BAT zurückgegriffen werden (vgl. BAGE 49, 95, 98 = AP Nr. 9 zu § 24 BAT sowie das Urteil des Senats vom 25. März 1981 - 4 AZR 1037/78 - AP Nr. 5 zu § 24 BAT).
  • BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72

    Abordnung eines Angestellten - Direktionsrecht des Arbeitgebers - Abordnung eines

  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 387/79

    Erste Lehrkräfte - Leitungsaufgaben - Organisation des Schulbetriebes -

  • BAG, 18.02.1981 - 4 AZR 944/78

    Rückzahlungspflicht Umzugskostenvergütung

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Durch dieses Tatbestandsmerkmal wird klargestellt, dass eine lediglich tatsächliche Unterstellung der Angestellten unter einen Vorgesetzten und dessen Weisungs- und Aufsichtsbefugnis nicht ausreichend ist (Senat 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207, zu I 4.1.1 der Gründe; 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 140).

    Eine nur vorübergehende Unterstellung genügt nicht (Senat 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 140; 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 86).

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07

    Eingruppierung im Hochschuldienst Sachsen-Anhalt

    Es ist für die arbeitsvertragliche Wirkung jedoch erforderlich, dass diese Erklärung der ausdrücklichen Anordnung dem Angestellten nach § 130 BGB zugeht (BAG 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 140).

    Ein lediglich konkludentes Verhalten oder die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen ist ebenso wenig ausreichend wie die Benachrichtigung von den Unterstellungsverhältnissen lediglich gegenüber den unterstellten Angestellten (Senat 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 140).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1270/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Da tariflich Ausdrücklichkeit gefordert wird, ist ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn. 23 zitiert nach Juris).

    Ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung sind nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 Rn. 23 zitiert nach Juris).

    Dies kann durch eine entsprechende schriftliche oder mündliche Erklärung aber auch in Dienstanweisungen, Verwaltungsverfügungen und Geschäftsverteilungsplänen geschehen, die dem Angestellten allerdings nach § 130 BGB zugehen müssen (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn. 23, 24 zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1269/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Da tariflich Ausdrücklichkeit gefordert wird, ist ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn. 23 zitiert nach Juris).

    Ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung sind nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 Rn. 23 zitiert nach Juris).

    Dies kann durch eine entsprechende schriftliche oder mündliche Erklärung aber auch in Dienstanweisungen, Verwaltungsverfügungen und Geschäftsverteilungsplänen geschehen, die dem Angestellten allerdings nach § 130 BGB zugehen müssen (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn. 23, 24 zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 2 Sa 1635/07

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Da tariflich Ausdrücklichkeit gefordert wird, ist ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn. 23 zitiert nach Juris).

    Ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung sind nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 Rn. 23 zitiert nach Juris).

    Dies kann durch eine entsprechende schriftliche oder mündliche Erklärung aber auch in Dienstanweisungen, Verwaltungsverfügungen und Geschäftsverteilungsplänen geschehen, die dem Angestellten allerdings nach § 130 BGB zugehen müssen (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn. 23, 24 zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 2 Sa 1634/07

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Da tariflich Ausdrücklichkeit gefordert wird, ist ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn. 23 zitiert nach Juris).

    Ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung sind nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 Rn. 23 zitiert nach Juris).

    Dies kann durch eine entsprechende schriftliche oder mündliche Erklärung aber auch in Dienstanweisungen, Verwaltungsverfügungen und Geschäftsverteilungsplänen geschehen, die dem Angestellten allerdings nach § 130 BGB zugehen müssen (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn. 23, 24 zitiert nach Juris).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Diese bewirkt nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen eine Änderung des Arbeitsvertrages (BAG 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 140) .
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 118/99

    Eingruppierung eines Referatsleiters beim Bundessprachenamt

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfordert das Tarifmerkmal inhaltlich die Weisungs- und die Aufsichtsbefugnis des (vorgesetzten) Angestellten gegenüber dem ihm zugeordneten Untergebenen, also dem unterstellten Angestellten (BAG 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309; BAG 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 -, 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 -, 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - u. 25. Oktober 1995 - 4 AZR 482/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38, 86, 140, 208; BAG 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP BAT § 24 Nr. 16; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 468/93 - ZTR 1994, 464).

    Der Kläger mißversteht die Ausführungen des Senats im Urteil vom 11. November 1987 (- 4 AZR 336/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 140), wenn er diesen entnimmt, der Senat sehe das Tatbestandsmerkmal der Unterstellung (bereits) als erfüllt an, wenn einem Angestellten die Fachaufsicht über einen anderen zustehe (ähnlich die Deutung dieser Entscheidung durch Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese aaO).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 816/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Da tariflich Ausdrücklichkeit gefordert wird, ist ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn. 23 zitiert nach Juris).

    Ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung sind nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 Rn. 23 zitiert nach Juris).

    Dies kann durch eine entsprechende schriftliche oder mündliche Erklärung aber auch in Dienstanweisungen, Verwaltungsverfügungen und Geschäftsverteilungsplänen geschehen, die dem Angestellten allerdings nach § 130 BGB zugehen müssen (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn. 23, 24 zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08

    Eingruppierung eines Arztes - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Da tariflich Ausdrücklichkeit gefordert wird, ist ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn 23, zitiert nach juris).

    Ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung sind nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn 23, zitiert nach juris).

    Dies kann durch eine entsprechende schriftliche oder mündliche Erklärung aber auch in Dienstanweisungen, Verwaltungsverfügungen und Geschäftsverteilungsplänen geschehen, die dem Angestellten allerdings nach § 130 BGB zugehen müssen (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn 23, 24, zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 6 Sa 645/08

    Eingruppierung einer Angestellten in der Stadtkasse nach Vergütungsgruppe Vb BAT

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 818/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

  • LAG Hessen, 29.01.2010 - 2 Sa 613/09

    Eingruppierung einer Oberärztin in die Entgeltgruppe Ä 5 Buchst b gemäß § 10

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 408/90

    Anspruch auf Zulage bei Vertretung - ständige Unterstellung

  • LAG Hessen, 18.09.2009 - 3 Sa 1290/08

    Eingruppierung als Oberarzt in den TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung der

  • LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08

    Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 5 TV-Ärzte - Tarifmerkmal "durch

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 468/93

    Eingruppierung einer Fernmeldeaufsicht

  • BAG, 15.02.1989 - 4 AZN 633/88
  • BAG, 07.11.1990 - 4 AZR 90/90

    Eingruppierung des Chefs vom Dienst

  • LAG Hamm, 09.06.2009 - 12 Sa 263/08

    Eingruppierung einer Oberärztin nach dem TV-Ärzte/VKA

  • LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08

    Eingruppierung - Arzt - Entgeltgruppe Ä 5 - Tarifmerkmal "durch ausdrückliche

  • LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1163/08

    Eingruppierung einer Oberärztin nach dem TV-Ärzte/VKA

  • ArbG Ludwigshafen, 25.10.2007 - 1 Ca 1554/07
  • LAG Hessen, 03.07.2009 - 3 Sa 1288/08

    Auslegung Tätigkeitsmerkmal "Oberarzt"

  • LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1092/08

    Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte/VKA

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2009 - 8 Sa 348/09

    Eingruppierung einer Wohnbereichsleiterin - Zahl der unterstellten Pflegepersonen

  • LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 395/08

    Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte/VKA

  • LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08

    Eingruppierung einer Oberärztin nach dem TV-Ärzte/VKA

  • LAG Hessen, 03.07.2009 - 3 Sa 1439/08

    Auslegung Tätigkeitsmerkmal "Oberärztin"

  • LAG Hamm, 09.10.1997 - 4 Sa 135/97

    Zulässigkeit von Eingruppierungsprozessen im öffentlichen Dienst; Erfüllung der

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 770/93

    Eingruppierung von Angestellten im Fernmeldebetriebsdienst - Auslegung des

  • BAG, 31.05.1989 - 4 AZR 180/89

    Eingruppierung: Arzt nach Unterstellung nachgeordneter Ärzte

  • LAG Hessen, 29.05.2009 - 19/3/13 Sa 1340/08

    Korrigierende Rückgruppierung - Oberarzt - Darlegungs- und Beweislast -

  • LAG Hessen, 03.07.2009 - 3 Sa 1431/08

    Auslegung Tätigkeitsmerkmal "Oberärztin"

  • BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 290/89

    Eingruppierung in eine Leiterfunktion als Werkstattleiter ohne schriftliche

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 83/88

    Eingruppierung einer laborleitenden medizinisch-technischen Assistentin nach BAT

  • BAG, 27.07.1988 - 4 AZN 348/88
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